Steuern & RechtMeldung
Entwurf: 5,525 Mrd. Euro Zuschuss zu Netzkosten 2027–2029
Die Bundesregierung hat am 28.9.2026 einen Entwurf für Zuschüsse von 5,525 Mrd. Euro pro Jahr 2027–2029 an Übertragungsnetzbetreiber vorgelegt (Drucksache 28.9.2026).
Von Nele Sauerland, Redakteurin Digitalisierung, Steuern & Recht

Die Bundesregierung hat am 28. September 2026 den Entwurf für Zuschüsse zu Übertragungsnetzkosten vorgelegt. Für 2027 bis 2029 sind jeweils 5,525 Milliarden Euro vorgesehen. Die Auszahlung erfolgt in zehn Monatsraten vom 15. Februar bis 15. November, finanziert aus dem Klima- und Transformationsfonds (Bundestags-Drucksache, 28.9.2026).
Auf einen Blick
- Betrag: 5,525 Milliarden Euro pro Jahr (2027–2029), Quelle 28.9.2026 („jährlich 5,525 Milliarden Euro 2027–2029“)
- Zahlungsmodus: zehn gleiche Monatsraten, 15. Februar bis 15. November, Quelle 28.9.2026 („Zahlung zum 15. des Monats, 15.2.–15.11.“)
- Verteilung: nach Anteil der Erlösobergrenzen der Übertragungsnetzbetreiber, Quelle 28.9.2026 („Aufteilung nach Erlösobergrenzen“)
- Finanzierung: Klima- und Transformationsfonds, Quelle 28.9.2026 („Finanzierung aus dem Klima- und Transformationsfonds“)
- Federführung: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Quelle 28.9.2026 („federführend BMWi“)
Der Zuschuss fließt in die Netzentgelt-Kalkulationen der Übertragungsnetzbetreiber (Höchstspannungsnetz) ein. Das dämpft Übertragungsnetzentgelte und die darauf aufbauenden Verteilernetzentgelte (28.9.2026) („Berücksichtigung in Kalkulation; Dämpfung der Netzentgelte“). Die Zahlung an einen Übertragungsnetzbetreiber erfolgt im jeweiligen Jahr auf dessen Anforderung zum 15. eines Monats, beginnend am 15. Februar und endend am 15. November (28.9.2026) („Zahlung zum 15. des Monats, 15.2.–15.11.“).
2026 wurde ein Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro gewährt (28.9.2026) („Zuschuss 2026: 6,5 Milliarden Euro“). Repräsentative Stichproben mit Blick auf 2026 zeigten laut Entwurf bei Haushaltskunden durchschnittlich rund zwei Cent weniger pro Kilowattstunde (28.9.2026) („Stichproben: minus zwei Cent/kWh 2026“). Nach Darstellung des Entwurfs war dies im Wesentlichen auf den Zuschuss zurückzuführen (28.9.2026) („Zuschuss als Hauptgrund“). Der Entwurf wurde dem Bundesrat am 4. September 2026 als besonders eilbedürftig zugeleitet und am 28. September 2026 vom Bundeskanzler der Bundestagspräsidentin übersandt (28.9.2026) („Zuleitung 4.9.2026; Übersendung 28.9.2026“).
Was das für Unternehmer heißt
Das Geld geht an die Übertragungsnetzbetreiber (28.9.2026) („Zuschuss an Übertragungsnetzbetreiber“). Für Betriebe zählt, wie Übertragungs- und Verteilnetzentgelte in den Stromrechnungen ab 2027 kalkuliert werden. Grundlage der Verteilung sind die Erlösobergrenzen der Übertragungsnetzbetreiber im jeweiligen Kalenderjahr, also regulierte Höchstbeträge (28.9.2026) („Aufteilung nach Erlösobergrenzen“).
Direktfrage an die Inhaberin oder den Inhaber: Welche Positionen Ihrer Stromrechnung enthalten Übertragungs- und Verteilnetzentgelte und wer ist Ihr zuständiger Netzbetreiber?
Checkliste
- Zuständiges Netzgebiet und Netzbetreiber identifizieren (Netzentgeltmitteilung/Impressum).
- Aktuelle Vertragskonditionen und Netzentgelte 2026/2027 bereitlegen.
- Ansprechpartner bei Stadtwerk/Versorger für Netzentgeltfragen notieren.
- Abrechnungen 2027 auf Änderungen in Netzentgeltpositionen prüfen.
- Gesetzgebungsverfahren über die Drucksachen verfolgen.
Quellen
- Primärquelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung, 28.9.2026: „Änderung EnWG; Zuschuss zu Übertragungsnetzkosten 2027–2029“
Erster Schritt: letzte Stromrechnung öffnen, die Netzentgeltzeilen markieren und den Netzbetreiber notieren.
Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Quelle
- Bundestags-Drucksache 21/8236, Gesetzentwurf 28.9.2026 (28. September 2026)dserver.bundestag.de/btd/21/082/2108236.pdf
Laut Mittelstandsreporter
„Die Bundesregierung hat am 28.9.2026 einen Entwurf für Zuschüsse von 5,525 Mrd. Euro pro Jahr 2027–2029 an Übertragungsnetzbetreiber vorgelegt (Drucksache 28.9.2026).“
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