Steuern & RechtMeldung
Bundesregierung beziffert Bürokratieentlastung auf 10,4 Milliarden Euro, Sicherheitsbeauftragte unter 50 Beschäftigten entfallen
Beim zweiten Entlastungskabinett am 15. Juli 2026 hat die Bundesregierung zehn weitere Maßnahmen beschlossen. Seit November 2025 seien 43 Maßnahmen mit 10,4 Milliarden Euro jährlicher Entlastung umgesetzt. Für Betriebe unter 50 Beschäftigten entfällt die Pflicht zum Sicherheitsbeauftragten.
Die Bundesregierung hat beim zweiten Entlastungskabinett am 15. Juli 2026 zehn weitere Maßnahmen zum Bürokratierückbau beschlossen. Seit dem ersten Entlastungskabinett am 5. November 2025 seien 43 Maßnahmen umgesetzt worden, die Wirtschaft, Bürger und Verwaltung um 10,4 Milliarden Euro jährlich entlasten, teilte das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) mit. Bis Jahresende sollen über 30 weitere Vorhaben folgen.
Für kleine und mittlere Unternehmen ist die Änderung im Arbeitsschutz der größte Einzelposten: Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten müssen keinen Sicherheitsbeauftragten mehr bestellen. Damit entfallen nach Angaben des Ministeriums rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte, die Entlastung beziffert es auf etwa 720 Millionen Euro pro Jahr. Ebenfalls gestrichen werden gesonderte Prüfungen für Wasserkocher und Ladekabel im Büro.
Weitere Punkte: Die Lkw-Fahrverbote werden bundesweit vereinheitlicht (63,3 Millionen Euro Entlastung für Transport und Logistik). In der Arbeitsförderung werden Verfahren digitalisiert, Video-Beratungen und formlose Verträge mit Arbeitsvermittlern per E-Mail zugelassen (11 Millionen Euro). Für Elektroautos entfällt die grüne Plakette. Das Erste Unternehmensstatistikreformgesetz senkt Statistikpflichten laut Bericht um 9,42 Millionen Euro jährlich. Meldepflichten für Lebensmittelunternehmen, die über EU-Recht hinausgehen, werden abgeschafft.
Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung: „Diese Regierung hält Wort beim Bürokratierückbau."
Der Bericht zum zweiten Entlastungskabinett weist die seit November 2025 erreichte Entlastung mit rund 9,8 Milliarden Euro aus. Zusammen mit den zehn neuen Maßnahmen (rund 600 Millionen Euro) ergibt sich die in der Pressemitteilung genannte Summe von 10,4 Milliarden Euro. Ob und wann die einzelnen Beschlüsse als Gesetz oder Verordnung in Kraft treten, unterscheidet sich je Maßnahme.
Was das für Unternehmer heißt
Wer zwischen 20 und 49 Beschäftigte hat, kann die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten prüfen lassen, sobald die Änderung in Kraft ist. Die übrigen Arbeitsschutzpflichten wie Gefährdungsbeurteilung und Fachkraft für Arbeitssicherheit bleiben bestehen. Die 10,4 Milliarden Euro sind ein rechnerischer Erfüllungsaufwand über alle Adressaten, kein Betrag, der im einzelnen Betrieb ankommt. Steuerberater und Arbeitsschutz-Dienstleister sollten die Maßnahmenliste des BMDS mit den Pflichten ihrer Mandanten abgleichen.
Quellen
- BMDS: Bundesregierung beschließt weitere Entlastungen, Pressemitteilung, 15. Juli 2026, https://bmds.bund.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/bundesregierung-beschliesst-weitere-entlastungen
- BMDS: 2. Entlastungskabinett, Themenseite Bürokratierückbau, Stand Juli 2026, https://bmds.bund.de/themen/staatsmodernisierung/buerokratierueckbau/2-entlastungskabinett
Quellen
- BMDS: Bundesregierung beschließt weitere Entlastungen, Pressemitteilung vom 15. Juli 2026bmds.bund.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/bundesregiePrimärquelle
- BMDS: 2. Entlastungskabinett, Themenseite Bürokratierückbaubmds.bund.de/themen/staatsmodernisierung/buerokratierueckbauPrimärquelle
Laut Mittelstandsreporter
„Beim zweiten Entlastungskabinett am 15. Juli 2026 hat die Bundesregierung zehn weitere Maßnahmen beschlossen. Seit November 2025 seien 43 Maßnahmen mit 10,4 Milliarden Euro jährlicher Entlastung umgesetzt. Für Betriebe unter 50 Beschäftigten entfällt die Pflicht zum Sicherheitsbeauftragten.“
Diese Meldung mit Quellenlink zitieren.