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Westdeutschland vereinnahmt 95 % der Erbschaftsteuer 2025

Das Statistische Bundesamt hat am 29. September 2026 die Erbschaft- und Schenkungssteuerstatistik für 2025 veröffentlicht: 95 Prozent der 21,4 Milliarden Euro Erbschaftsteuer fielen im Westen an.

Von Nele Sauerland, Redakteurin Digitalisierung, Steuern & Recht

Westdeutschland vereinnahmt 95 % der Erbschaftsteuer 2025
Symbolbild: Mittelstandsreporter (KI-generiert)

Die Zahl: 95 Prozent der Erbschaftsteuer im Westen

Das Statistische Bundesamt hat am 29. September 2026 die Erbschaft- und Schenkungssteuerstatistik für das Jahr 2025 veröffentlicht. Von den insgesamt 21,4 Milliarden Euro festgesetzter Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland fielen 20,4 Milliarden Euro in den westlichen Bundesländern an, das sind 95 Prozent. In den östlichen Bundesländern und Berlin betrug die festgesetzte Steuer 1,0 Milliarden Euro, also 5 Prozent. Die Zahlen zeigen, wo in Deutschland Vermögen über den Freibeträgen vererbt und verschenkt wird.

Die Statistik erfasst nur Vermögensübergänge, die über den Freibeträgen liegen. Die meisten Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen bleiben innerhalb der Freibeträge und werden nicht besteuert, so das Statistische Bundesamt. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro.

Vermögensübertragungen: 142,5 Milliarden Euro im Westen

Der Gesamtwert der steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen betrug 2025 in den westlichen Bundesländern 142,5 Milliarden Euro, das sind ebenfalls 95 Prozent. In den östlichen Ländern und Berlin lag der Gesamtwert bei 8,0 Milliarden Euro. Die Zahlen beziehen sich auf die Vermögenswerte, die in den Steuererklärungen angegeben wurden, nicht nur auf die tatsächlich gezahlte Steuer.

Ende 2025 lebte knapp ein Fünftel der Bevölkerung Deutschlands in den östlichen Ländern und Berlin, das sind 19 Prozent. Der Anteil an der Erbschaft- und Schenkungsteuer liegt bei 5 Prozent. Die Differenz zwischen Bevölkerungsanteil und Steueranteil zeigt, dass im Westen mehr Vermögen über den Freibeträgen vererbt wird.

Pro Kopf: Viermal so viel im Westen

Pro Kopf wurden im Westen 2.100 Euro vererbt und verschenkt, im Osten 500 Euro, mehr als viermal so viel im Westen. Der gesamtdeutsche Schnitt des steuerlich berücksichtigten vererbten und verschenkten Vermögens lag 2025 bei gut 1.800 Euro pro Kopf. Die Pro-Kopf-Werte beziehen sich auf die gesamte Bevölkerung, nicht nur auf die Erben und Beschenkten.

Die Zahlen bilden nur den Teil des Vermögens ab, der über den Freibeträgen liegt. Viele Erbschaften und Schenkungen bleiben darunter und tauchen in der Statistik nicht auf. Die Statistik sagt nichts darüber aus, wie sich die Vermögensübertragungen auf Betriebsvermögen und Privatvermögen verteilen. Auch die Rolle von Verschonungsregeln für Unternehmensnachfolgen lässt sich aus den Zahlen nicht ablesen.

Was das für Unternehmer heißt

Die Zahlen zeigen, wo in Deutschland Vermögen über den Freibeträgen vererbt wird. Für Inhaber und Nachfolger bedeutet das: Die Nachfolgeplanung hängt nicht nur von der Höhe des Vermögens ab, sondern auch davon, ob es über den Freibeträgen liegt. Wer ein Unternehmen übergibt, sollte prüfen, ob Verschonungsregeln für Betriebsvermögen greifen. Die Statistik sagt nichts darüber, wie viele Betriebsübergaben in den Zahlen enthalten sind. Sie zeigt aber, dass die meisten Vermögensübergänge in Deutschland im Westen stattfinden. Die Pro-Kopf-Werte machen deutlich, dass die regionale Verteilung von Vermögen bei der Nachfolgeplanung eine Rolle spielt.