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Grundfreibetrag steigt 2027 auf 12.564 Euro, Reichensteuer ab 250.000
Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 eingebracht, das den Grundfreibetrag auf 12.564 Euro erhöht und neue Reichensteuersätze von 45 Prozent ab 250.000 Euro und 47 Prozent ab 280.000 Euro einführt.
Von Nele Sauerland, Redakteurin Digitalisierung, Steuern & Recht

Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 eingebracht. Der Grundfreibetrag steigt 2027 von 12.348 Euro auf 12.564 Euro und 2028 auf 12.900 Euro. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gilt ein Reichensteuersatz von 45 Prozent, ab 280.000 Euro ein Satz von 47 Prozent, so steht es im Gesetzentwurf.
Neue Grenzen für hohe Einkommen
Der Reichensteuersatz von 45 Prozent greift ab 2027 bei einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro. Wer mehr als 280.000 Euro zu versteuern hat, zahlt 47 Prozent. Für einen Gesellschafter-Geschäftsführer mit 300.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bedeutet das: Die ersten 250.000 Euro unterliegen den bisherigen Tarifstufen, die nächsten 30.000 Euro dem 45-Prozent-Satz und die verbleibenden 20.000 Euro dem 47-Prozent-Satz.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Kindergeld steigen
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird von 1.230 Euro auf 1.430 Euro angehoben. Das Kindergeld steigt ab Januar 2027 von 259 Euro auf 267 Euro monatlich, ab Januar 2028 auf 272 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht sich von 6.828 Euro um 300 Euro auf 7.128 Euro.
Handwerkerleistungen nur noch mit 15 Prozent absetzbar
Handwerkerleistungen können derzeit mit bis zu 6.000 Euro in der Steuererklärung berücksichtigt werden und mindern die Einkommensteuer zu 20 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Jahr. Für einen Inhaber, der 2026 noch 6.000 Euro für Handwerkerleistungen ausgibt, bedeutet das eine Steuerersparnis von 1.200 Euro.
Sonn- und Feiertagszuschläge: höhere Stundenlohn-Grenze
Die maximal zulässigen Stundenlöhne bei steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlägen werden ab dem 1. Januar 2027 von 50 Euro auf 75 Euro angehoben. Das betrifft Betriebe, die Zuschläge für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit zahlen und diese steuerfrei belassen wollen.
Mindereinnahmen von 4,5 Milliarden Euro erwartet
Im Jahr 2027 werden steuerliche Mindereinnahmen in Höhe von 4,515 Milliarden Euro erwartet, davon 1,91 Milliarden Euro für den Bund.
Was das für Berater heißt
Der Entwurf ist noch nicht beschlossen. Wer Mandanten mit hohen Einkommen berät, rechnet die neuen Reichensteuersätze in die Steuerplanung 2027 ein. Für Inhaber, die Handwerkerleistungen planen, lohnt es sich, größere Aufträge noch 2026 zu beauftragen und abzurechnen, solange der Höchstbetrag bei 1.200 Euro liegt. Die Kürzung auf 900 Euro ab 2027 ist Entwurfsstand und kann sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.