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Grüne fordern 2 Prozent Steuer ab 500 Millionen Euro Vermögen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in Antrag 21/8267 vom 29. September 2026 eine Steuer auf Vermögen über 500 Millionen Euro mit einem Mindestgrenzsteuersatz von 2 Prozent. Erwartet werden mehr als 20 Milliarden Euro jährlich.
Von Nele Sauerland, Redakteurin Digitalisierung, Steuern & Recht

Im Antrag 21/8267 steht eine Zahl, die den Adressatenkreis sofort eingrenzt: 0,0007 Prozent. So beziffert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem am 29. September 2026 eingereichten Antrag den Anteil der Menschen in Deutschland mit einem Vermögen über 500 Millionen Euro. Es seien wenige Hundert der 84 Millionen Menschen im Land. Die Antwort auf die Frage, ob ein Maschinenbauer mit 300 Beschäftigten betroffen wäre, steht damit am Anfang und lautet: nein, solange sein Nettovermögen unter der Schwelle liegt.
Interessant ist der Antrag trotzdem, und zwar wegen seiner Begründung. Die Fraktion zielt nicht auf Betriebsvermögen im Allgemeinen, sondern auf eine Struktur, die viele Familienunternehmen kennen: die Holding.
Was der Antrag verlangt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in Antrag 21/8267 die Einführung einer neuen Steuer auf Vermögen über 500 Millionen Euro, teilte der Bundestag in seinem Nachrichtendienst „heute im bundestag“ mit. Vorgesehen ist ein Mindestgrenzsteuersatz von 2 Prozent des Nettovermögens. Mindestgrenzsteuersatz bedeutet hier: Der Satz gilt auf den Vermögensteil oberhalb der jeweiligen Schwelle, nicht auf das gesamte Vermögen.
Der Satz steigt gestaffelt. Ab einem Vermögen von einer Milliarde Euro sollen 3 Prozent gelten, ab 10 Milliarden Euro 4 Prozent, so die Bundestagsmeldung zum Antrag. Die Fraktion erwartet dadurch zusätzliche jährliche Einnahmen von mehr als 20 Milliarden Euro.
Eingereicht haben den Antrag unter anderem die Abgeordneten Karoline Otte, Katharina Beck, Sebastian Schäfer, Andreas Audretsch, Lisa Paus und Franziska Brantner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Antrag ist eine Forderung an die Bundesregierung, kein Gesetzentwurf. Daraus folgt: Ein Stichtag, ab dem etwas gilt, existiert nicht.
Der eigentliche Angriffspunkt: die Holding
Den Kern der Begründung bildet ein Vergleich zweier Steuerbelastungen. Auf Arbeitseinkommen fallen Steuern und Abgaben von bis zu 48 Prozent an, während sämtliche Kapitaleinkommen mit maximal etwa 26 Prozent besteuert werden, heißt es im Antrag 21/8267. Kapitaleinkommen meint hier Erträge aus Vermögen, etwa Dividenden, Zinsen oder Veräußerungsgewinne.
Darunter liegt eine zweite Ebene. Die Fraktion argumentiert, die Steuer auf Kapitalausschüttungen, die in einer Holding-Struktur angespart werden, betrage nur 1,5 Prozent statt der rund 26 Prozent, die bei einer natürlichen Person anfielen. Eine Holding ist eine Gesellschaft, die Anteile an anderen Gesellschaften hält, in Familienunternehmen oft die Dachgesellschaft über den operativen Töchtern.
„Auf Arbeitseinkommen fallen Steuern und Abgaben von bis zu 48 Prozent an, während sämtliche Kapitaleinkommen lediglich mit maximal etwa 26 Prozent besteuert werden.“ Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Antrag 21/8267 vom 29. September 2026
Aus diesem Gefälle leitet die Fraktion ihre zentrale Behauptung ab: Nach Darstellung der Fraktion zahlen Menschen mit einem Vermögen über 500 Millionen Euro anteilsmäßig über ein Drittel weniger Steuern und Abgaben als eine Durchschnittsverdienerin. Die Fraktion gibt zudem an, Milliardenvermögen seien zwischen 2015 und 2024 im Schnitt um 121 Prozent gewachsen, was einer jährlichen Rendite von über 10 Prozent entspreche.
Die Haushaltsrechnung dahinter
Der Antrag argumentiert nicht nur mit Verteilung, sondern mit Kassenlage. In den Kassen der Städte und Gemeinden fehlten jährlich mehr als 30 Milliarden Euro, heißt es in der Drucksache. Die Bundesregierung gebe für die Jahre 2028 bis 2030 eine Finanzierungslücke von mehr als 100 Milliarden Euro an.
Dazu kommt eine Entscheidung, die bereits getroffen ist. Die Regierungskoalition hat mit der Senkung der Körperschaftsteuer aufwachsend bis 2032 strukturelle und dauerhafte Mindereinnahmen von 25 Milliarden Euro pro Jahr für Bund und Länder beschlossen, schreibt die Fraktion im Antrag. Laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung kämen diese Entlastungen zu 72 Prozent dem obersten ein Prozent zugute.
Das Schließen der von der Fraktion benannten Gerechtigkeitslücken im Steuersystem würde nach ihrer Rechnung staatliche Einnahmen von rund 20 Milliarden Euro pro Jahr für Bund, Länder und Kommunen bedeuten. Die Fraktion stellt damit zwei Zahlen nebeneinander, die sich fast aufheben: 25 Milliarden Euro Mindereinnahmen durch die Körperschaftsteuersenkung, rund 20 Milliarden Euro Mehreinnahmen durch die geforderte Steuer.
Erbschaft und Betriebsvermögen
Ein weiterer Satz im Antrag betrifft die Nachfolge direkt. Es sei möglich, mehr als 300 Wohnungen und Vermögen oberhalb von 26 Millionen Euro fast steuerfrei zu erben, schreibt die Fraktion. Die Grenze von 26 Millionen Euro ist jene Schwelle, ab der das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) für begünstigtes Betriebsvermögen eine gesonderte Prüfung verlangt.
Welche Verschonungsregeln für Betriebsvermögen in der geforderten Vermögensteuer vorgesehen wären und wie Nettovermögen bewertet würde, sagt der Antrag nicht. Für die Einschätzung, was ein Unternehmen mit 500 Beschäftigten und einer Familienholding zu erwarten hätte, fehlt damit die entscheidende Rechengröße.
Zum sozialen Befund führt die Fraktion an, das Vermögen der unteren Hälfte der Bevölkerung stagniere seit 1993.
Was das für Unternehmer heißt
Die Schwelle von 500 Millionen Euro Nettovermögen liegt weit oberhalb dessen, was die allermeisten deutschen Familienunternehmen an Eigenkapital oder Unternehmenswert auf sich vereinen. Für Inhaber und Nachfolger unterhalb dieser Grenze ändert der Antrag nichts, schon weil ein Antrag kein Gesetz ist und keinen Geltungsbeginn kennt. Relevant ist die Richtung der Begründung: Die Fraktion diskutiert nicht die Höhe eines Steuersatzes, sondern die Besteuerung thesaurierter Ausschüttungen in Holding-Strukturen. Wer seine Nachfolge über eine Dachgesellschaft ordnet, kann den weiteren Gang des Antrags im Bundestag verfolgen, weil die politische Debatte an dieser Struktur ansetzt. Welche Fassung daraus je ein Gesetz wird, ist offen.
Kurz gesagt
Der Antrag trifft nach eigener Rechnung wenige Hundert Personen, beschreibt aber ein Steuergefälle, das an einer in Familienunternehmen verbreiteten Struktur ansetzt.