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Dossier · Finanzierung

2.266 Unternehmensinsolvenzen im Juni 2026: plus 15,8 Prozent

Im Juni 2026 registrierten deutsche Amtsgerichte 2.266 beantragte Unternehmensinsolvenzen, 15,8 Prozent mehr als im Juni 2025, so das Statistische Bundesamt am 11. September 2026. Die Zahl zählt Anträge nach der ersten Gerichtsentscheidung, nicht eröffnete Verfahren, und hinkt dem Antragszeitpunkt um annähernd drei Monate hinterher.

Matthias Brede7 Min. Lesezeit

2.266 Unternehmensinsolvenzen im Juni 2026: plus 15,8 Prozent
Symbolbild: Mittelstandsreporter (KI-generiert)

Stand: 14. September 2026. Datenbasis: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 11. September 2026 zu den Unternehmensinsolvenzen im Juni 2026. Dieser Beitrag wird bei neuen Monatszahlen aktualisiert, nicht neu geschrieben.

Zusammenfassung: Im Juni 2026 registrierten die deutschen Amtsgerichte 2.266 beantragte Unternehmensinsolvenzen, 15,8 Prozent mehr als im Juni 2025, so das Statistische Bundesamt in seiner Pressemitteilung vom 11. September 2026. Die Zahl erfasst Anträge nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts, nicht eröffnete Verfahren. Weil der Antrag in vielen Fällen annähernd drei Monate vor der Erfassung liegt, beschreibt die Juni-Zahl eher die Lage im Frühjahr 2026 als die im Sommer.

1. Was die Statistik zeigt

Die Kernzahl steht im ersten Absatz der Mitteilung: 2.266 beantragte Unternehmensinsolvenzen im Juni 2026. Das Statistische Bundesamt setzt diese Zahl ins Verhältnis zum Juni 2025 und kommt auf ein Plus von 15,8 Prozent. Beide Werte stammen aus derselben Pressemitteilung vom 11. September 2026.

Kennzahl Wert Bezugszeitraum Quelle
Beantragte Unternehmensinsolvenzen 2.266 Juni 2026 Destatis, Pressemitteilung vom 11.09.2026
Veränderung zum Vorjahresmonat +15,8 % Juni 2026 gegenüber Juni 2025 Destatis, Pressemitteilung vom 11.09.2026
Zeitverzug Antrag bis Erfassung annähernd drei Monate in vielen Fällen Destatis, Pressemitteilung vom 11.09.2026

Den absoluten Wert für den Juni 2025 nennt die uns vorliegende Mitteilung nicht, nur die prozentuale Veränderung. Wir rechnen ihn nicht zurück, weil Rundungen in der Prozentzahl das Ergebnis verfälschen würden. Ebenso fehlt in der Mitteilung eine Angabe zum ersten Halbjahr 2026 insgesamt. Ob der Juni-Anstieg einen Trend fortsetzt oder ein Ausreißer ist, lässt sich aus dieser Quelle allein nicht sagen.

2. Wie die Statistik funktioniert

Der wichtigste Satz der Mitteilung steht nicht bei den Zahlen, sondern im methodischen Hinweis. Insolvenzanträge fließen erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik ein. Der tatsächliche Antragszeitpunkt liegt laut Statistischem Bundesamt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.

Das hat eine praktische Folge für jeden, der die Zahl liest. Ein Betrieb, der im März 2026 den Antrag stellt, taucht in vielen Fällen erst in der Juni-Statistik auf, die dann im September veröffentlicht wird. Zwischen dem Tag, an dem der Inhaber zum Gericht geht, und dem Tag, an dem die Zahl öffentlich wird, liegt also ein halbes Jahr. Wer im September 2026 auf die Juni-Zahl schaut, sieht die Anträge des Frühjahrs.

Der zweite Punkt betrifft das Wort „beantragt“. Die Statistik zählt Anträge, über die das Gericht erstmals entschieden hat. Sie sagt nichts darüber, wie viele dieser Verfahren tatsächlich eröffnet wurden. Ein Antrag kann eröffnet, mangels Masse abgewiesen oder aus anderen Gründen erledigt werden. Die Monatszahl unterscheidet das nicht.

Damit bleiben drei Fragen offen, die die Mitteilung nicht beantwortet. Wie viele der 2.266 Anträge führten zu einem eröffneten Verfahren. Wie viele wurden mangels Masse abgelehnt. Wie viele liefen als Regelinsolvenz und wie viele in Eigenverwaltung. Für alle drei Punkte liegt uns keine belegte Zahl vor, und wir schätzen sie nicht.

3. Was die Zahlen bedeuten

Die Zahl 2.266 ist zunächst genau das: die Anzahl beantragter Unternehmensinsolvenzen mit erster Gerichtsentscheidung im Juni 2026. Das Plus von 15,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zeigt die Richtung, nicht die Ursache. Wer aus einer Monatszahl eine Diagnose für den gesamten Mittelstand ableitet, verwechselt ein Thermometer mit einem Arztbrief.

Was die Statistik belegt, ist überschaubar. Es gab im Juni 2026 mehr Anträge mit Erstentscheidung als im Juni 2025, und der Abstand beträgt 15,8 Prozent. Der Zeitverzug bedeutet, dass die zugrunde liegenden Antragsentscheidungen der Inhaber in vielen Fällen aus dem Frühjahr stammen. Mehr steht in der Mitteilung nicht.

Was die Statistik nicht belegt, ist deutlich länger. Die folgende Tabelle listet die Lücken, die das Briefing offen hält und die wir mit den vorliegenden Belegen nicht schließen können.

Offene Frage Stand in der Quelle vom 11.09.2026
Wie viele Verfahren wurden eröffnet keine Angabe
Welche Branchen sind besonders betroffen keine Angabe
Wie viele Arbeitsplätze sind betroffen keine Angabe
Wie entwickeln sich die Zahlen in den Folgemonaten noch nicht veröffentlicht
Verhältnis Regelinsolvenz zu Eigenverwaltung keine Angabe
Regionale Unterschiede keine Angabe
Anträge mangels Masse abgelehnt keine Angabe
Entwicklung im ersten Halbjahr 2026 insgesamt keine Angabe

Wir verzichten deshalb auf Branchenlisten, Landkarten und Ursachenketten. Ob Energiepreise, Nachfrage, Nachfolge oder Finanzierung hinter dem Anstieg stehen, gibt die Insolvenzstatistik nicht her. Sie zählt Anträge, sie fragt nicht nach Gründen.

Was sich belegt neben die Zahl legen lässt, sind andere amtliche oder institutionelle Erhebungen zum Umfeld der Betriebe. Zur Finanzierungsseite haben wir berichtet, dass laut KfW-ifo-Kredithürde 40,5 Prozent der Mittelständler restriktive Banken melden, Höchststand seit 2017. Die KfW-Unternehmensbefragung 2026 zeigt, dass 92 Prozent Investitionsbedarf sehen, aber nur 24 Prozent den Kreditzugang leicht finden. Einen kausalen Zusammenhang zwischen diesen Werten und den 2.266 Anträgen stellt keine der Quellen her, und wir stellen ihn auch nicht her.

Auf der anderen Seite der Bilanz steht die Gründungsstatistik. Das IfM Bonn zählt 143.000 Gründungen im ersten Halbjahr 2026. Insolvenzen und Gründungen sind zwei verschiedene Statistiken mit verschiedenen Erfassungslogiken. Sie lassen sich nebeneinanderstellen, aber nicht gegeneinander aufrechnen.

4. Was das für Unternehmer heißt

Für Inhaber und Nachfolger ist der Zeitverzug die wichtigste Information aus der Mitteilung. Wer seine eigene Lage oder die eines Kaufobjekts an der Monatsstatistik misst, schaut in vielen Fällen auf Anträge, die annähernd drei Monate zurückliegen. Die aktuelle Lage bei Kunden und Lieferanten zeigt sich früher in offenen Posten und Zahlungsverzügen als in der amtlichen Zahl.

Für Nachfolger, die einen Betrieb prüfen, gilt: Die Statistik zählt Anträge, nicht Eröffnungen. Ob ein Verfahren bei einem Kunden oder Wettbewerber eröffnet, in Eigenverwaltung geführt oder mangels Masse abgewiesen wurde, steht nicht in der Monatszahl. Wer das wissen will, muss die Bekanntmachung des jeweiligen Insolvenzgerichts lesen, nicht die Pressemitteilung aus Wiesbaden.

Für Inhaber, die übergeben wollen, ist ein Anstieg um 15,8 Prozent bei Anträgen kein Argument, die Übergabe zu verschieben. Er ist ein Argument, das eigene Forderungsmanagement und die Liquiditätsplanung so aufzustellen, dass ein Ausfall eines Kunden den Betrieb nicht mitzieht. Das ist keine Beratungsempfehlung, sondern die Folge dessen, was die Statistik misst: Sie misst Anträge anderer Betriebe, die auch die eigenen Kunden sein können.

Kurz gesagt

Die Juni-Zahl 2.266 ist belegt, das Plus von 15,8 Prozent auch, und alles, was über Anträge mit Erstentscheidung hinausgeht, steht nicht in der Quelle.

FAQ

Zählt die Statistik eröffnete Insolvenzverfahren? Nein. Laut Statistischem Bundesamt fließen Insolvenzanträge nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik ein. Ob das Verfahren eröffnet, mangels Masse abgewiesen oder anders erledigt wurde, weist die Monatszahl vom 11. September 2026 nicht aus.

Warum erscheinen die Juni-Zahlen erst im September? Die Erfassung setzt bei der ersten Gerichtsentscheidung an, und der tatsächliche Antragszeitpunkt liegt laut Destatis in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Hinzu kommt die Zeit bis zur Veröffentlichung, hier der 11. September 2026 für den Berichtsmonat Juni.

Wie hoch war die Zahl im Juni 2025? Die uns vorliegende Mitteilung nennt nur die Veränderung von 15,8 Prozent, keinen absoluten Vorjahreswert. Wir rechnen den Wert nicht zurück.

Welche Branchen und Regionen sind betroffen? Dazu enthält die Pressemitteilung vom 11. September 2026 nach unseren Belegen keine Angaben. Wir benennen das als Lücke und ergänzen es, wenn belegte Zahlen vorliegen.

Bedeutet plus 15,8 Prozent eine Insolvenzwelle? Die Quelle belegt einen Anstieg der beantragten Unternehmensinsolvenzen im Juni 2026 gegenüber dem Juni 2025 um 15,8 Prozent. Ob das ein Trend über mehrere Monate ist, lässt sich aus einer Monatszahl nicht ableiten. Angaben zum ersten Halbjahr 2026 liegen uns nicht vor.

Quellen

Änderungsprotokoll

Datum Änderung
14.09.2026 Erstfassung auf Basis der Destatis-Pressemitteilung vom 11.09.2026 zu den Unternehmensinsolvenzen im Juni 2026. Offene Fragen zu Eröffnungen, Branchen, Regionen, Arbeitsplätzen und Halbjahr als Lücken benannt.

Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.