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D&O-Versicherung: Manager haftet für 50 Millionen Euro
Das Landesarbeitsgericht Köln entschied, dass ein Finanzchef trotz D&O-Versicherung über 150 Millionen Dollar vollständig für einen 50-Millionen-Euro-Schaden haftet, berichtet die FAZ am 3. Oktober 2026.
Von Carla Winterhoff, Reporterin Familienunternehmen, Hidden Champions & Handwerk

D&O-Versicherung schützt nicht automatisch
Nein. Das Landesarbeitsgericht Köln entschied, dass ein Finanzchef trotz einer D&O-Versicherung über 150 Millionen Dollar vollständig für einen 50-Millionen-Euro-Schaden haftet, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 3. Oktober 2026. Der Grund: Die Versicherung schloss das Existenzvernichtungsrisiko aus, und das Gericht sah darin keinen Grund mehr, die Haftung bei grober Fahrlässigkeit zu begrenzen.
Der Fall: 50 Millionen Euro in einem Monat
Der Manager war als Head of Global Treasury bei einem weltweit tätigen Unternehmen beschäftigt, laut FAZ. Im Juli 2024 überwies er innerhalb von knapp einem Monat rund 50 Millionen Euro auf ausländische Konten. Betrüger hatten sich als Finanzvorstand, Rechtsanwalt und leitende Mitarbeiter ausgegeben. Das Unternehmen kündigte fristlos und machte Schadensersatzansprüche geltend.
Das Landesarbeitsgericht Köln (Aktenzeichen: 8 SLa 603/25) gab dem Arbeitgeber recht. Der Manager habe seine arbeitsvertraglichen Pflichten grob fahrlässig verletzt und dem Unternehmen einen massiven finanziellen Schaden zugefügt, so das Gericht laut FAZ.
Warum die Versicherung nicht schützt
Die D&O-Versicherung war vom Unternehmen finanziert und deckte bis zu 150 Millionen Dollar je Schadensfall ab. Trotzdem haftet der Manager vollständig. Das Gericht begründete das damit, dass die Versicherung das Risiko der Existenzvernichtung ausschließe und deshalb der Grund für eine Ausnahmeregelung der vollen Haftung bei grober Fahrlässigkeit entfalle, berichtet die FAZ.
Kritik: Haftungsrisiko auf den Versicherer verlagert
Dr. Joachim Wichert, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kanzlei Aclanz in Frankfurt am Main, kritisiert die Entscheidung. Die alleinige Existenz der D&O-Versicherung als Argument für die volle Haftung des Arbeitnehmers könne eine unangemessene Verlagerung des Haftungsrisikos auf den Versicherer darstellen, zitiert die FAZ.
Was das für Unternehmer heißt
Wer als Geschäftsführer oder Vorstand eine D&O-Versicherung hat, sollte die Bedingungen prüfen. Schließt die Police das Existenzvernichtungsrisiko aus, schützt sie nicht vor persönlicher Haftung bei grober Fahrlässigkeit. Wer ihn nicht kennt, haftet im Schadensfall möglicherweise vollständig mit dem Privatvermögen. Das gilt auch für leitende Angestellte, deren D&O-Versicherung vom Unternehmen finanziert wird.